ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DES GÄSTEHAUSES WEINVILLA VOLLMAYER

Dies ist eine Auflistung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ bezeichnet, des Gästehauses Weinvilla, Weingut Elisabethenberg 1, 78247 Hilzingen, nachfolgend „Gästehaus“ bezeichnet. Die AGB gelten ab 01.12.2017.
Die nachstehenden AGB gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages, der bei Überlassung von einzelnen Gästezimmern und Gruppenkontingenten (Zimmervermietung) sowie allen hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, im folgenden als „Gast“ bezeichnet, automatisch zustande kommt. Dies gilt auch, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern die Beherbergung aufgrund von einem mündlichen, fernschriftlichen, fernmündlichen oder elektronisch (durch Email) übermittelten Einverständnis beider Parteien zustande kommt. Der Gast anerkennt, dass diese AGB etwaige entgegenstehende Bedingungen des Gastes keine Anwendung finden.


1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) wird mit der schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder elektronischen Bestätigung des Gästehauses und des Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht auch die fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.
Wird für die Reservierung vom Gästehaus eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.


2. Anreise und Check-in
Das Gästehaus empfängt seine Gäste ohne vorherige Absprache von 15.00 bis 18.00 Uhr. Eine spätere Anreise ist bis 22.00 Uhr möglich, muß aber vorher angemeldet und abgesprochen werden! Im Fall einer kurzfristigen Verspätung (z. B. durch Verkehrsstau, Panne etc.) hat der Gast dies dem Gästehaus bis 18.00 Uhr des Anreisetages mitzuteilen. Eine frühere Anreise ist nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache möglich. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitenende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Sollte ein Gast es versäumen seine späte oder verspätete Anreise mitzuteilen oder gar nicht erscheinen kann das Gästehaus Stornogebühren erheben und / oder die Zimmer für den gesamten Buchungszeitraum anderweitig vermieten. Außerdem hat das Gästehaus das Recht sich vom Gast einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung vorlegen zu lassen.


3. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen
Bei der Buchung von Gästezimmern wird in der erstellten fernschriftlichen oder email-basierten Reservierungsbestätigung vom Gästehaus auf die AGB hingewiesen, die der Email anhängen. Diese müssen vom Gast nicht ausdrücklich rückbestätigt werden, finden aber mit der Bestätigung des Gästehauses in vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien.
Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen erfolgen nur schriftlich per Post, Fax oder Email. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung.
Die Stornierung einer Buchung ist für beide Parteien nachfolgend geregelt:
diese Buchung kann bis 15 Tag(e) vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bitte beachten Sie, daß nach Ablauf dieser Frist Stornierungskosten in Höhe von 80% anfallen werden.


4.Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Gruppenreservierungen
Bei der Buchung von Gästezimmern durch Dritte oder für mehrere Personen / Parteien durch eine Person oder Firma wird diese wie unter Nr. 3 zur Rechenschaft gezogen, d. h. der Person/Firma, die reserviert, werden die Gebühren für Stornierungen, Änderungen oder Nichterscheinen in Rechnung gestellt.


5. Zahlungsbedingungen
a) allgemeine Zahlungsbedingungen
Der Gast ist nicht berechtigt Forderungen gegen das Gästehaus aufzurechnen oder den vereinbarten Betrag zu mindern. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen kann das Hotel eine Zwischenrechnung verlangen. Kommt der Gast mit der Zahlung in Verzug, so kann das Gästehaus die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Gästehaus vorbehalten. Bricht der Gast vorzeitig seinen Aufenthalt ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.


b) Einzelreservierungen
Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich inklusive aller weiteren Abgaben und Leistungen. Das Entgeld für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen wird in der Regel spätestens am Tag der Abreise des Gastes zur Zahlung fällig. Das Gästehaus ist jedoch ohne Angabe von Gründen berechtigt, das voraussichtliche Entgeld in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Gast zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bar zu begleichen. Eine Zahlung mit Kredit- oder EC-Karte ist möglich.


c) Gruppenreservierungen
Bei Abschluss eines Gruppenreservierungsvertrages werden generell 25 % des Gesamtumsatzes bis 4 Wochen vor Anreise fällig. Der Rest gemäß gesondertem Kontingentvertrag ist vor Ort vollständig bei Anreise zu zahlen.


6. Rauchverbot
Alle Gastzimmer und Nebenräume des Gästehauses sind Nichtraucherzimmer, in denen das Rauchen ausdrücklich verboten ist. Zuwiderhandlungen des Gastes gegen die vorstehende Regelung berechtigen das Gästehaus einen entsprechenden Serviceaufschlag von 50,-- Euro in Rechnung zu stellen.
7. Preise
Die aktuell gültige Preisliste liegt auf den Zimmern aus und ist jederzeit telefonisch oder per Email im Gästehaus zu erfragen.


8. Rechnungslegung
Rechnungen die das Gästehaus ausstellt sind innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Aufrechnungen des Bestellers mit Ansprüchen jeglicher Art sind unzulässig, desgleichen Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher eventueller Ansprüche. Die Abtretung einer Forderung ist ausgeschlossen. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, eine Erhöhung dieser nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Veranstalters.


9. Haustiere
Im Hotel sind keine Haustiere erlaubt. Dies gilt für Gästezimmer und alle öffentlichen Bereiche.


10. Wertsachen
Das Gästehaus übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. Der Zutritt von Dritten oder die Überlassung der Räume des Gästehauses an Dritte durch Gäste ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch das Gästehaus zulässig.


11. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Dem Gast ist die Einbringung von gefährlichem oder gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff, Waffen o. ä.) verboten.


12. Technische Einrichtungen
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die Nutzung von eingebrachten technischen Geräten mit übermäßig hohem Stromverbrauch wie z. B. Kochplatten, Heizungen etc. kostenmäßig nicht berücksichtigt. Der Gast ist verpflichtet die Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch dem Gästehaus vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Eine entsprechende Gerätenutzung berechtigt das Gästehaus einen Serviceaufschlag für erhöhte Betriebskosten in Höhe von mindestens 5,--Euro pro Übernachtung und Zimmer in Rechnung zu stellen. Geräte, die die Leistungsaufnahme üblicher Haushaltsgeräte übersteigen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden.

13. Kündigung des Gästehauses
Das Gästehaus ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der / des Zimmer (s)) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechts den Gast / die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast /die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Gästehauses schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes / der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Gästehauseigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Gästehaus. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des Gästehauses zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß der Stornierungsregelungen unter Abschnitt 3 und 4 verpflichtet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsregelungen.


14. Erfüllungsort - Gerichtsstand
1.Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Hilzingen. Ausschließlicher Gerichtsstand in kaufmännischen Verkehr Singen/Hohentwiel, was dann gilt, wenn § 38 ZPO in anderen Fällen einen abweichenden Gerichtsstand zulässt.
2.Das Gästehaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gästehaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der vertragstypischen Pflichten des Gästehauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Haftungen für Folgeschäden werden ausgeschlossen.
3.Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 Euro, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu 800 Euro.
4.Soweit dem Kunden einen PKW Stellplatz überlassen wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästehausgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr.1 Sätze 2-4 gelten entsprechend.


15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gesetzliche Regelung/Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.